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Ziel:
Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung nach den Bedingungen des jeweiligen Kollektivvertrages einem Beschäftigerbetrieb für die maximale Dauer eines Jahres überlassen. Dabei sollte es gelingen, die Bedürfnisse des Betriebes sowie der jeweiligen Person so miteinander zu verbinden, dass im besten Falle ein nachfolgendes Dienstverhältnis daraus entstehen kann.
Nutzung einsatzfreier Zeiten:
- Qualifizierung
- Berufsbegleitende Trainings
- Einsatz für Auftragsarbeiten
- Integrationsaktivitäten
Zielgruppe:
- Begünstigte und begünstigbare Menschen mit Behinderungen unabhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit.
- Behinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 % sofern sie langzeitbeschäftigungslos sind.
- Österreichische StaatsbürgerInnen oder ihnen Gleichgestellte, wenn der Grad der Behinderung mindestens 50 % beträgt, sofern sie ihren Aufenthalt im Bundesgebiet haben.
Einstiegsvoraussetzungen:
- Eine berufliche Abklärung ist bereits erfolgt.
- Eine Beschäftigung kann aufgenommen werden und die BewerberInnen stehen für eine Vermittlung zur Verfügung.
Nutzen für Betriebe:
Über den Zeitraum von einem Jahr bietet sich die Gelegenheit zu angemessenen finanziellen Bedingungen eine/n potenzielle/n Dienstnehmer/in kennenzulernen und einzuarbeiten.
Nutzen für Dienstnehmer/Innen:
Das Beschäftigungsverhältnis unterliegt ab dem 1. Tag den Bedingungen eines sozialversicherungspflichtig abgesicherten Dienstverhältnisses. Die Entlohnung erfolgt nach den Regelungen des Kollektivvertrages für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung.
Die jeweiligen Bedürfnisse, sowohl des Betriebes wie auch des/der Dienstnehmer/in, werden erhoben und lösungsorientiert bearbeitet. Die MitarbeiterInnen von COMMON stehen für eine professionelle Begleitung zur Verfügung.
Nutzen für das Bundesland KÄRNTEN:
Die gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung bietet Menschen mit Behinderungen einen chancengleichen und nachhaltigen Zugang zu sozialversicherungspflichtig abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen.
COMMON Büros:
St. Veit / Glan
Friesacher Strasse 24
Tel. 04212/36350
Dipl.Soz.Päd. Sabine Krauß
email: sabine.krauss@ neue-arbeit.at
Zuständig für: St.Veit/Glan,Völkermarkt, Wolfsberg
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Feldkirchen
Bahnhofstraße 25
Tel: 04276 37 230
Mag. Iris-Daniela Pipp
email: iris.pipp@neue-arbeit.at
Zuständig für: Feldkirchen, Villach, Spittal, Hermagor
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Finanziert durch:
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